Human Rights Complain Management (HRCM)
Ein faires Hinweisgebersystem ist ein wichtiges Instrument der guten Unternehmensführung. Es hilft, Rechts- und Regelverstöße schnell aufzudecken, diese ohne Verzögerung zu untersuchen und bewiesenes Fehlverhalten zu beenden. Denn Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien können dem Unternehmen, seinen Mitarbeitern und Geschäftspartnern aber auch der Allgemeinheit schweren Schaden zufügen.
Nutzen Sie das Beschwerdeformular weiter unten, um einen konkreten Verdacht auf einen Verstoß mit Risiko in unserer Unternehmensgruppe und/oder bei einem unmittelbaren Lieferanten an unser Human Rights Complain Management (HRCM) zu melden. Nutzen Sie das Formular, um Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen und andere Rechtsverstöße anzubringen.
- Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens können insbesondere Verstöße gegen Menschenrechte (z. B. die Verletzung der Prinzipien des UN Global Compact), Verletzungen im Zusammenhang mit Umweltvorschriften und/oder Nichteinhaltung von produktbezogenen Umweltvorschriften gemeldet werden. Darüber hinaus sind insbesondere folgende rechtliche Verletzungen zu nennen, die gerügt werden können und sollten:
- Verbotene Kinderarbeit (in unserem Unternehmen ist ein Einsatz von Kindern unter 16 Jahren streng verboten und ab 16 Jahren gelten strenge Regelungen)
- Korruptions-, Kartellrechts- und Geldwäschedelikte (Stichwort: Compliance)
- Diebstahls-, Untreue- und Bereicherungsdelikte
- Verletzungen der körperlichen und psychischen Unversehrtheit
- Fälle von sexueller Belästigung, Diskriminierung, Rassismus sowie strafrechtlich relevante Verletzungen des Datenschutzes
- Verstöße gegen arbeitnehmerschützende Vorschriften, zum Beispiel des Arbeitsschutzes sowie Verstöße gegen verbindliche kollektivrechtliche und interne Regelungen
- Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften.
Sie haben hier die Möglichkeit, Ihren Hinweis auf einen konkreten Verstoß näher auszuführen. Für eventuelle Rückfragen ist es sehr wichtig, Kontaktdaten, z.B. eine E-Mailadresse oder Telefonnummer, anzugeben. Ihre Informationen werden vertraulich behandelt. Sie können die Meldung auch anonym an das HRCM senden.
Bitte beachten Sie zum Verfahren: Ihre Meldung wird eingehend durch das HRCM geprüft. Für eine sorgfältige Prüfung kann es unerlässlich sein, unternehmensinterne oder unternehmensexterne Fachstellen, zum Beispiel die Personalabteilung hinzuziehen. Dadurch kann Ihr Hinweis zielgerichteter aufgeklärt werden. Dort werden Ihre Daten ebenfalls vertraulich behandelt. Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, vermerken Sie dies bitte in unten stehendem Formular. Wir arbeiten etwaige Beschwerden schnellstmöglich ab und geben Ihnen möglichst innerhalb von 4 Wochen eine Nachricht, ob dem Beschwerdeanliegen abgeholfen werden kann. Auf Wunsch wird der Inhalt der Beschwerde gerne mit Ihnen erörtert, sofern nicht Rechte Dritter oder Vertraulichkeitsgesichtspunkte entgegenstehen. Bitte vermerken Sie einen solchen Wunsch ebenfalls im Formular.
Bitte beachten Sie, dass das HRCM aus rechtlichen Gründen einen Hinweis ohne ausreichend konkrete Anhaltspunkte nicht weiter bearbeiten darf. Bei anonymen Hinweisen scheidet eine Rückmeldung aus.
Sie können Ihre Beschwerde auch per Post unter untenstehender postalischer Adresse übermitteln. Sie sind nicht verpflichtet, für Ihre Beschwerde das Formular nutzen, sondern können Ihre Beschwerde auch an die unten stehende Emailanschrift richten. Die oben erläuterten Vorgaben zum Verfahren gelten hier entsprechend.
Möchten Sie uns weitere Unterlagen zukommen lassen, so senden Sie diese bitte per E-Mail oder Post:
F. J. Peterhoff GmbH
HRCM-Beauftragter
Kölner Landstraße 240
52351 Düren
02421-9779-0
E-Mail: HRCM@peterhoff.de
Ihre Hinweise helfen uns, schwere Nachteile für unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter sowie unsere Geschäftspartner und für die Allgemeinheit abzuwenden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.